Erstattung krankenkasse bonusprogramm steuererklärung
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Die Konsequenz: Die Erstattungen der Krankenkasse in Form von Boni oder Prämie müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden. Was bis heute viele gesetzlich Versicherte nicht wissen: Die heißbegehrte Prämie, der Bonus oder die Beitragsrückgewähr aus einem Wahltarif der Krankenkasse sind einkommensteuerpflichtig. Sie müssen also in die Steuererklärung eingetragen werden.
Bei Bonuszahlungen ist das anders — doch ab wann ist hier ein Nachweis nötig? Stand: Von: Anne Hund. Dann kommt vielleicht die Steuer ins Spiel. Dabei muss es sich aber um „echte“ Bonuszahlungen handelt und nicht um Kostenerstattungen der Krankenkasse. Lidl verdoppelt Preis eines vielgekauften Artikels — Aldi hatte vorgelegt.
Kostenerstattungen der Krankenkasse verringern nämlich mit ganzer Summe den Sonderausgabenabzug. Wird der Bonus als Rückerstattung gewertet, ist er steuerlich zu berücksichtigen und mindert den angegebenen Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung.
Rück- oder Bonuszahlung? Erstattungen der Krankenkasse können steuerpflichtig sein
Neues Schlupfloch. Das bedeute: Steuerzahler, die mehr als Euro pro Jahr als Bonusleistung von ihrer Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten zurückerstattet bekommen, müssen dem Finanzamt nachweisen, dass es sich nicht um Beitragserstattungen handele. Auch interessant. Erstattungen der Krankenkasse können steuerpflichtig sein Stand: Meine News.
Neue Verbindung geplant. Beliebte Delikatesse ist in Europa verboten — Verzehr kann tödlich enden. Kommentare Drucken Teilen. Nachbarland plant Maut-Autobahn an Grenze — auch Deutsche müssen zahlen.
Denn wenn Du über dieser Grenze bist, geht das Finanzamt von einer "Beitragserstattung" aus und zieht den Betrag, der über die € hinausgeht, bei der Steuererklärung von Deinen absetzbaren Beiträgen ab. Erstattet die Kasse Beiträge, muss man die Rückzahlungen in der Regel in der Steuererklärung angeben. Speise weiterhin gefragt. Manche sauer, andere verstehen es.
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Krankenkassenprämie mindert nicht den Sonderausgabenabzug
Brillen, Kontaktlinsen oder zahnmedizinische Behandlungen: In so gut wie jedem Haushalt finden sich auch entsprechende Gesundheitsausgaben. Die Krankenkassen übermitteln aktuell den Finanzämtern im Wege des Kontrollmeldeverfahrens alle Bonuszahlungen und Prämien als „erstattete Beiträge“. Damit das Finanzamt aber auch wirklich nur die Beiträge berücksichtigt, die Versicherte tatsächlich gezahlt haben, müssen Beitragsrückzahlungen der Krankenkasse ebenfalls angegeben werden.
Das gilt sogar für die Boni, welche mitversicherten Angehörigen bewilligt werden. Viele Krankheitskosten lassen sich von der Steuer absetzen. Darauf hat der Bund der Steuerzahler unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hingewiesen, so die Deutsche Presse-Agentur dpa: Stand: Viele Krankenkassen haben zudem Bonusprogramme und belohnen damit ein gesundheitsbewusstes Verhalten.
Wegen EU-Verbot: Skigebiete in Österreich tricksen bei Preisen für Tagesticket. Krankenkassenbeiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und lassen sich von der Steuer absetzen. Startseite Verbraucher Rück- oder Bonuszahlung? Das Bundesfinanzministerium habe nun klargestellt, dass die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen Bonuszahlungen bis zur Höhe von Euro automatisch als solche anerkennen, wie dpa berichtet.