Aufenthaltsbewilligung eu bürger


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Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger in der Schweiz: Erfahren Sie, welche Bewilligung Sie brauchen, welche Unterlagen nötig sind und was sich durch Bilateral III ändert. Dokumentation Factsheets. Die Erweiterung des FZA auf Kroatien wurde im Protokoll III ausgehandelt. Das Abkommen soll es Schweizer Staatsangehörigen im Vereinigten Königreich und UK-Staatsangehörigen in der Schweiz ermöglichen, weiterhin im Gastland bleiben zu können.

Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann die Schweiz erneut die Ventilklausel anrufen und die Zahl der Bewilligungen für diese Personen begrenzen, jedoch nur noch für das Jahr Weitere Informationen zum FZA entnehmen Sie den Factsheets und den FAQ:. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an.

Für Personen aus andern Ländern (Drittstaaten) sind die Bestimmungen restriktiver. Sie planen, in der Schweiz zu arbeiten, zu Ihrem Ehegatten oder Ihrer Familie zu ziehen oder möchten an einer Schweizer Universität studieren? Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union EU und dem Ende der Übergangsphase ist das Freizügigkeitsabkommen FZA nicht mehr anwendbar auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Kroatien Kroatien Am 1. Homepage Main navigation Content area Sitemap Search. Januar in Kraft. Seit dem 1. Dank dem Freizügigkeitsabkommen sind Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für Bürgerinnen und Bürger der EU- und der EFTA-Staaten massiv erleichtert. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:. Deshalb haben die beiden Länder das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen.

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA-Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei jeder Erweiterung der EU muss das Freizügigkeitsabkommen FZA zuerst angepasst werden zusätzliches Protokoll.

Belgien Irland Malta Slowakei Bulgarien Island Niederlande Slowenien Dänemark Italien Norwegen Spanien Deutschland Kroatien Österreich Tschechien Estland Lettland Polen Ungarn Finnland Liechtenstein Portugal Zypern Frankreich Litauen Rumänien Griechenland Luxemburg Schweden. Letzte Änderung Zum Seitenanfang. Das Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger trat am 1.

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Hauptnavigation Staatssekretariat für Migration. Juli ist Kroatien der Europäischen Union EU beigetreten. Das Protokoll III trat am 1. Januar in Kraft und sieht nach einem jährigen Übergangsregime die volle Freizügigkeit mit Kroatien vor.

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Weitere Informationen zum FZA entnehmen Sie den Factsheets und den FAQ: Factsheets FAQ — Fragen zur Personenfreizügigkeit. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc. Mehr Informationen zum Freizügigkeitsabkommen FZA finden Sie hier: FAQ — Fragen zur Personenfreizügigkeit.

Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens Tage befristeten Anstellung erbringen. Januar haben kroatische Erwerbstätige vollständigen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Welche Voraussetzungen für einen Aufenthalt erfüllt sein müssen, richtet sich nach dem Grund des Aufenthalts. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnis oder besonderen Ausweise. Unionsbürger und EWR -Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie finden die für Sie wichtigen Dokumente in der unten aufgeführten Tabelle nach Staatsangehörigkeit.